Forschungsethik

Angewandte Forschung im Kontext sozialprofessionellen Handelns zielt auf die Gewinnung neuer handlungsrelevanter Erkenntnisse zur Bewältigung individueller Notlagen von Einzelnen und gesellschaftlichen Gruppen als auch struktureller sozialer Problemlagen. Sie ist dabei angewiesen auf die Einbeziehung von Menschen, mit und gewissermaßen auch an denen sie die jeweils forschungsrelevanten Verhaltens- und Verhältnisstrukturen analysiert.

Um eine fachgerechte Sachstandsermittlung zu ermöglichen, ist Forschung in der Sozialen Arbeit und in pädagogischen Zusammenhängen fortwährend auch auf Selbstzeugnisse, biografische Mitteilungen oder Informationen aus personenbezogenen Daten angewiesen. Damit wird Forschung immer auch zu einer spezifischen Form der Intervention, die angesichts der höchstpersönlichen schutzwürdigen Bereiche menschlichen Lebens ein sehr hohes Maß an Verantwortung, Zurückhaltung und ethischer Sensibilität erfordert. Dies gilt umso mehr, insofern die Forschungsprojekte sich auf sogenannte vulnerable groups – Personen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation, ihres Lebensalters, ihrer besonderen Lebensumstände oder ihrer kognitiven Möglichkeiten in der Ausübung ihres Anspruchs auf Selbstbestimmung eingeschränkt sind – bezieht.

Forschungsdesigns in der Sozialarbeitsforschung müssen deswegen immer auf einer verantwortlich durchgeführten Güterabwägung und Forschungsfolgenabschätzung beruhen.

Welche ethisch relevanten (positiven wie auch negativen) Einflüsse eine forschende Intervention einer Person zumuten darf, ist im konkreten Fall jeweils eine schwierige und stets neu zu stellende Frage, da der Forschungsprozess nicht restlos vorhersehbar, sondern vielmehr dynamisch verläuft. Aber die Berücksichtigung ethischer Aspekte bereits in der Forschungsplanung gehört inzwischen zu den zentralen Qualitätsmerkmalen, was sich auch zunehmend in den jeweiligen Prüfkriterien von Drittmittelgebern, insbesondere im Bereich der gesundheitsbezogenen Forschung, niederschlägt. Insbesondere gilt es im Forschungsprozess die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu prüfen. Dazu gehört nicht nur die Frage, wem die Forschung nützt (cui prodest?), sondern auch die Prüfung der Legitimität des Forschungsziels und die Wahl derjenigen Methoden, die erforderlich und angemessen sind. Forschung ist immer dem Schutz derjenigen Subjekte, auf die sie sich richtet, verpflichtet. Sie bedarf daher der freiwilligen informierten Einwilligung der Teilnehmenden und muss in ihren je konkreten Vorhaben den Respekt vor der Menschenwürde wahren.

Nachfolgend finden Sie einige Dokumente, die forschungsethische Richtlinien und Kodizes enthalten.

 

 


Adresse

Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V.

Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. gibt eine Übersicht über ethische und rechtliche Aspekte der Pflegeforschung und angrenzender Disziplinen. Ein Fragebogen für die Reflexion von Forschungsvorhaben kann kostenlos heruntergeladen werden. Zudem besteht eine Ethikkommission für die Begutachtung von Projekten der Pflegeforschung und der Entwicklung von Standards zur Begutachtung.

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Zum "Entwurf eines Ethikkodex für pflegewissenschaftliche Forschung"

Zum "Ethikkodex zum Verhältnis zwischen Forschenden und Probanden"


Stellungnahme

Schutz nicht-einwilligungsfähiger Personen in der medizinischen Forschung

Herausgeber: Ethikkommission bei der Bundesärztekammer
Jahr: 1997

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Ethikkodex

Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) und des Berufsverbandes Deutscher Soziologinnen und Soziologen (BDS)

Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Soziologie (DGS)/Berufsverband Deutscher Soziologinnen und Soziologen (BDS)
Jahr: 2014

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Ethikkodex

Ethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs) und dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)

Herausgeber: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP)
Jahr: 1999

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Ethikkodex

Der Nürnberger Kodex (1947)

Der Nürnberger Kodex ist eine Stellungnahme des I. Amerikanischen Militärgerichtshofs, die zehn Grundsätze für die zulässige medizinische Forschung mit Menschen formuliert. Der Nürnberger Kodex wurde im Anschluss an den Nürneberger Ärzteprozess 1947, in dem 20 Ärzte wegen verschiedenen Menschenversuchen und medizinischen Verbrechen während der Zeit des Nationalsozialismus angeklagt waren, herausgegeben. Auf den Nürnberger Kodex geht das bis heute gültige forschungsethische Prinzip des "informed consent" zurück.  

Jahr: 1947

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Ethikkodex

Code of Ethics and Policies and Procedures

Herausgeber: ASA Committee on Professional Ethics
Jahr: 1999

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Ethikkodex

The Belmont Report - Ethical Principles and Guidelines for the Protection of Human
Subjects of Research

Herausgeber: The National Commission for the Protection of Human Subjects
of Biomedical and Behavioral Research
Jahr: 1979

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