Anonyme Geburt


Gesetz

Neue Gesetzesregelung zur "vertraulichen Geburt"

Der Deutsche Bundestag hat am 7.6.2013 das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" beschlossen. Die neue Regelung sieht vor, dass Mütter in einem Krankenhaus zwar offiziell anonym entbinden können, aber gleichzeitig verpflichtet sind, ihre persönlichen Daten in einem versiegelten Umschlag zu hinterlassen. Dieser wird zum 16. Geburtstag des Kindes an die zuständige Adoptionsstelle weitergegeben, wo das Kind auf Wunsch alles über die Mutter erfahren kann. 

Nachdem der Bundestag dem Gesetzesentwurf am 08.07.2013 zugestimmt hat, ist die Regelung zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Die Empfehlungen des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Gesetz unterstreichen die Bedeutung der Beratung und sollen das Wissen um die Möglichkeit des Zugangs zu dieser sicherstellen.

Zum Gesetz

Zum Gesetzesentwurf

Zur Beschlussempfehlung


Stellungnahme

Das Problem der anonymen Kindsabgabe

Herausgeber: Deutscher Ethikrat
Jahr: 2009

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Zur Stellungnahme


Studie

Babyklappen und sonstige Angebote zur anonymen Geburt in der deutschen Presse. Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats und ihre Resonanz in den Massenmedien

Autor: Andreas Lehmkuhl
Jahr: 2009

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Zur Studie


Studie 

Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland

Herausgeber: Deutsches Jugendinstitut e.V. (DJI)
Jahr: 2011

Zur Studie

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Text

Die Babyklappe - ein gescheitertes Hilfsangebot

in: Argumente, Herausgeber: Berliner Institut für christliche Ethik und Politik
Autor: Prof. Dr. Lars Klinnert
Jahr: 2012

Zum Text


Literaturhinweis

Babyklappe und Anonyme Geburt Ethische Anmerkungen zur Debatte

in: unsere jugend Die Zeitschrift für Studium und Praxis der Sozialpädagogik
Herausgeber: Vera Birtsch/Dieter Kreft/Maria Kurz-Adam/Roland Merten
Autor: Andreas Lob-Hüdepohl
Jahr: 2004

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